Infamous Kassiopeia

Nachfolge Ally der berühmt-berüchtigten WoA.
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 Betreff des Beitrags: Armes Deutschland...
BeitragVerfasst: Dienstag 24. April 2012, 13:11 
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Registriert: Dienstag 20. September 2011, 08:39
Beiträge: 881
"Straftäter, die rechtswidrig in nachträglich angeordneter Sicherungsverwahrung saßen, haben Anspruch auf eine Entschädigung von 500 Euro monatlich. Dies entschied das Landgericht Karlsruhe in einem Urteil. Im bundesweit ersten Verfahren dieser Art stützte sich das Gericht auf ein ähnliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg von 2009." (Quelle: Yahoo.de)

Ich glaubs nicht...

ich mein Yahoo ist ja nicht gerade bekannt, für Seriöse meldungen aber das ist ja wohl der Gipfel...
Kann mir das bitte mal eine erklären, wieso die auch noch Kohle bekommen? o0
Mir ist klar, das die ihre Haftstrafe verbüßt und verlängert wurde, aber wo haben die denn das Recht hier auf Schadensersatz zu klagen?
Diese "Menschen" haben in meinen Augen nicht im entferntesten das Recht auf ein normales Leben. bzw. auf irgentein Leben.
Das die da überhaupt noch aus dem Knast kommen ist in meinen Augen ein frevel an den Opfern...


Ich glaube wir müssen da nicht extra drüber diskutieren, das ich da was gegen habe o0

Flx sag mal deinen Teil dazu als angehender Jurist..
und den Theologischen Standpunkt von Luigi und Qurator würde mich auch interessieren..
Weiterhin können sich auf jeden fall alle an der Diskussion beteiligen!

Würde mich freuen mal ein paar andere Meninung zu hören!

Sputnik


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Dienstag 24. April 2012, 13:11 


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 Betreff des Beitrags: Re: Armes Deutschland...
BeitragVerfasst: Dienstag 24. April 2012, 19:15 
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SoFuckingFlexi
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Registriert: Mittwoch 28. März 2012, 21:53
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Ich möchte mich hier nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich glaube, dass hängt damit zusammen, dass die so genannte Sicherungsverwahrung nicht korrekt eingeführt wurde und ferner nicht durch das Strafgesetzbuch begründet ist.
Dazu muss ich sagen, dass es im Strafrecht den sogenannten Bestimmtheitsgrundsatz gibt, der besagt, dass man immer nur dann für etwas bestraft werden kann, wenn es VOR der Tat eine entsprechende Gesetzesnorm gab.
Da die Sicherungsverwahrung weder im Gesetzbuch noch sonst irgendwie vorher bestand, sondern nachträglich eingeführt wurde (NICHT im Strafgesetzbuch - soweit ich weiß-) gibt es also schonmal den ersten Verstoß gegen die Rechtsordnung.
Dazu kommt, dass die Sicherungsverwahrung gegen geltendes EU-Recht verstößt, was bedeutet dass sie in der Bundesrepublik Deutschland nicht gilt.

Folglich wurden Menschen, die ihre gesetzliche Strafe abgesessen haben, länger gefangen gehalten, als sie aufgrund des Richterspruchs mussten.
Deshalb bekommen sie eine Entschädigung für die Zeit, in der sie hinter gittern saßen, obwohl sie laut Urteil wieder frei sein sollten. Das ganze ist von der Folge her änlich den zu unrecht Verurteilten, die dann auch eine Entschädigung bekommen.

Ich hoffe ich habe hier keinen Müll erzählt, aber das ist soweit ich weiß ungefähr der Fall.

Unabhängig davon bin ich sehr wohl der Meinung, dass manche Leute ihr ganzes Leben lang weggesperrt gehören. Dazu muss der Gesetzgeber (unsere ach so tolle Bundesregierung) aber das Strafgesetzbuch dahingehend ändern, dass von vornherein längere und härtere Strafen für z.B. Kinderschänder, Vergewaltiger etc bestehen, dann kann man den scheiß von wegen Sicherungsverwahrung auch direkt wieder vergessen und alles ist in diesem Sinne LEGAL


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 Betreff des Beitrags: Re: Armes Deutschland...
BeitragVerfasst: Dienstag 24. April 2012, 21:29 
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Registriert: Dienstag 20. September 2011, 08:39
Beiträge: 881
Hm.. ^^ wenn man deine Ausführungen so liest, ergibt das natürlich sinn ^^ Es ist interessant für mich auch mal die andere Seite zu hören, weil ich dahingehend in solchen Fällen etwas voreingenommen bin (war kein Fall der mich direkt persönlich getroffen hat) und ehrlich gesagt auch zu stur um mich eines besseren belehren zu lassen.

Allerdings, wenn ein junger Student bereits solche Ideen, entwürfe etc hat, wieso kann dann nicht auf höherer Instanz so etwas durchgesetzt werden?

Wieso macht das Gesetzt keine Unterschiede, zwischen Kriminellen und "normalen" Bürgern?!
Warum haben Menschen die gegen das Gesetzt verstoßen, das Recht immernoch danach leben zu dürfen um sich im Ernstfall sogar darauf zu berufen?`
Es ist ja in diesem Fall nicht so, das sie etwas geklaut haben oder sonst irgenteine Lapallie..
Sie haben damit das Leben eines Menschen (Ob Kind (obwohl ich in diesem Falle sogar zu NOCH drastischeren Maßnahmen als nur eine Gefängnisstrafe Plädiere!) Frau oder Mann ist in diesem Falle egal) nachhaltig zerstört.. Diese Menschen werden es unendlich schwierig haben, auf Fremde Menschen zuzugehen.. Zu Lieben.. Zu Vertrauen.. Ich verstehe einfach nicht, wieso es das Gesetzt zulässt, das solche Straftäter immernoch das Recht haben nach einem geregeltem Gesetzt zu Leben?

Wenn sie sich das Recht herausnehmen anderen Leid zuzufügen, haben sie in meinen Augen das Recht auf Gleichbehandlung, Das Recht auf gesetztestreue Behandlung und ja vielleicht auch das Recht zu Leben verwirkt..

Vielleicht kannst du mir beantworten, wieso sich das Gesetzt dahingehend so "Stur" stellt und nicht massivere Entwürfe bzw vorgehensweisen vorgenommen werden?!

Niklas


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 Betreff des Beitrags: Re: Armes Deutschland...
BeitragVerfasst: Mittwoch 25. April 2012, 13:35 
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SoFuckingFlexi
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Registriert: Mittwoch 28. März 2012, 21:53
Beiträge: 455
Wohnort: Berlin
Sputnik hat geschrieben:
Wieso macht das Gesetzt keine Unterschiede, zwischen Kriminellen und "normalen" Bürgern?!


macht es doch kriminelle werden bestraft und "normale" nicht

Sputnik hat geschrieben:
Warum haben Menschen die gegen das Gesetzt verstoßen, das Recht immernoch danach leben zu dürfen um sich im Ernstfall sogar darauf zu berufen?`
Es ist ja in diesem Fall nicht so, das sie etwas geklaut haben oder sonst irgenteine Lapallie..


Die Idee des deutschen Rechtssystems ist, dass es
1. eine abschreckende Wirkung hat (die Leute haben Angst vor der Straße, also sind sie nicht kriminell)
2. eine bestrafende Wirkung hat (Leute, die trotzdem kriminell geworden, sind werden bestraft)
und
3. eine nun ja sagen wir mal erzieherische Funktion haben soll (ich war jetzt 20 Jahre im Knast wegen eins Bankraubs; will ich das wirklich nochmal? in den meisten fällen NEIN)

Dem deutschen Strafgesetzbuch liegt also die Idee zugrunde, dass jeder Mensch eine zweite Chance verdient hat, um aus seinen Fehlern zu lernen. Im grunde ist das meiner Meinung nach auch richtig, es berücksichtigt allerdings nicht die Fälle, wo die Täter ernsthaft psychisch krank sind; das heißt Kinderschänder etc. Was wiederrum grob fahrlässig ist, da diese Leute nicht in das gesellschaftliche Raster passen, wonach wir leben. Das Strafgesetzbuch braucht dringend weitere Reformen, da sich die Gesellschaft in der wir leben verändert, was zwangsläufig bedeutet, dass die Rechtsnormen angepasst werden müssen.
Da das Verfahren der Gesetzgebung aber äußerst langsam vorangeht (Gründe gibts mehrere - kann ich an andere Stelle gerne erläutern wenn du Interesse hast) hinkt das Gesetz quasi immer der Realität hinterher.

Sputnik hat geschrieben:
Warum haben Menschen die gegen das Gesetzt verstoßen, das Recht immernoch danach leben zu dürfen um sich im Ernstfall sogar darauf zu berufen?`
Es ist ja in diesem Fall nicht so, das sie etwas geklaut haben oder sonst irgenteine Lapallie..


Also Grund eins siehe oben ;-)
Das deutsche Gesetzbuch ist extra so ausgelegt, dass es entweder für alle oder für keinen gilt. Das ganze hat wohl auch einen geschichtlichen Hintergrund siehe 1933-1945.
Das heißt also, dass auch Verurteilte, noch in der Sphäre des Rechts leben, die sogar direkter als wir, weil sie das Gesetz hautnah zu spüren bekommen. Im Grunde steht also jedem Menschen in der BRD der Rechtsweg offen (ist auch im grundgesetz so verfasst) und macht auch Sinn, stell dir vor du wurdest zu unrecht Verurteilt und hast keinerlei Möglichkeiten dagegen vorzugehen, weil du als nicht lebenswürdig betrachtet wirst.

Sputnik hat geschrieben:
Es ist ja in diesem Fall nicht so, das sie etwas geklaut haben oder sonst irgenteine Lapallie..
Sie haben damit das Leben eines Menschen (Ob Kind (obwohl ich in diesem Falle sogar zu NOCH drastischeren Maßnahmen als nur eine Gefängnisstrafe Plädiere!) Frau oder Mann ist in diesem Falle egal) nachhaltig zerstört..

Wenn sie sich das Recht herausnehmen anderen Leid zuzufügen, haben sie in meinen Augen das Recht auf Gleichbehandlung, Das Recht auf gesetztestreue Behandlung und ja vielleicht auch das Recht zu Leben verwirkt..


Ich verstehe und teile deine Meinung in gewisser Weise, allerdings muss man dass ganze meiner Meinung nach etwas rationaler betrachten, wenn es um die Behandlung der Straftäter geht.
Das Leben ist nunmal das kostbarste Gut, das wir Menschen haben. Und deshalb bin ich erstens gegen die Todesstrafe, da sie nicht rückgängig geamcht werden kann (Was ist mit unschuldig verurteilten) und zweitens: Wer entscheidet darüber wer Leben darf und wer nicht? Ich denke, dass bei jeder entscheidung die von Menschen getroffen wird auch immer eine gewisser part Subjektivität vorhanden ist, auch wenn juristen versuchen den subjektiven teil des Urteilenden auszumerzen (durch Normen, Regeln etc.) ist er meiner Meinung nach doch immer vorhanden.

Natürlich bin ich dafür, dass man solche leute sehr hart bestraft bzw. für immer wegsperrt, aber sie einfach zu töten halte ich für nicht besonders zivilisiert


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 Betreff des Beitrags: Re: Armes Deutschland...
BeitragVerfasst: Mittwoch 25. April 2012, 14:43 
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Registriert: Dienstag 20. September 2011, 08:39
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Zitat:
Natürlich bin ich dafür, dass man solche leute sehr hart bestraft bzw. für immer wegsperrt, aber sie einfach zu töten halte ich für nicht besonders zivilisiert



Gegenfrage: haben die Straftäter sich denn Zivilisiert verhalten?

Eigentlich wollte ich auch nicht direkt auf die Todesstrafe heraus...

Eigentlich eher in Sadistischer Weise dagegen vorgehen.

Sexualstraftätern sollte meiner Meinung, nach in genau solchen Fällen, (sorry die Umgangsprache) der Pimmel scheibchenweise abgeschnitten werden. Ohne irgentwelche Narkotisierenden Stoffe.
Oder man steckt sie in ein Tiefes Loch ohne Nahrung und Wasser und dann können die gucken wo sie bleiben.
Sie haben ihre DOminanz ja auch andere Spüren lassen ^^ Dann sollte das Ihnen gleichgetan werden.

Ich mein, klar ist sowas nicht durchsetzbar, aber ich kann mich einfach nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass solche Menschen Rechte haben. Und ich meine, dass man bei überführten Sexualstraftätern über jeden Verdacht erhaben sein kann, dass diese unschuldig seien.
Eben solche knallharten Maßnahmen schrecken ab.
was sind denn schon 20 Jahre im knast? Die haben mittlerweile ja auch Internet, Fernsehen, möglichkeiten Geld zu verdienen.. und ja sogar Hafturlaub.
Wo gibts denn sowas? -.- son quatsch!
Im Knast passiert denen doch nicht wirklich was..
Aber körperlich einschränkende Maßnahmen..
Gleiches mit gleichem vergelten, sowas schreckt ab!

Natürlich macht man da unterschiede zwischen krankhafter Kriminalität und einfach nur abgrundtiefer Kriminalität, weil sie gerade bock drauf haben...

Zu deinem Satz mit der Zivilisiertheit :)

Wo ist die Menschheit denn Zivilisiert? ^^
das musst du mir auch bitte erklären.
Es gibt vielleicht ein paar einzelne Individuen die in diesen Kreis mit eingeschlossen werden könnten, aber aus welchem Grund gibt es denn Militär? Krieg? Politik(Grundidee gut umsetzung schlecht) ? Atomwaffen? Geld? Nazis? Linke? Diktatoren? Könige? Arm - Reich?
Wieso wird immer auf Ungleichheit plädiert? Mir ist es egal ob Menschen schwarz oder Weiß sind. Mir ist es egal ob sie Geld haben oder keines.. Mir ist es egal aus was für einer Gesellschafftsstruktur sie kommen. Menschen sind Menschen.. und zu Menschen gehören eben jene Dinge nicht, wie ich sie oben genannt habe..In meinen Augen ist die Menschheit alles andere als Zivilisiert..
zumindest unter dem was ich unter Zivilisiertheit verstehe bestehen einfach zu eklatante Unterschiede zu unserer momentanan Gesellschaftsstruktur.

Ach ich weiß nicht.. ich könnte mich stundenlang darüber aufregen wieso die Menschheit so ist wie sie ist :)

Sputnik


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 Betreff des Beitrags: Re: Armes Deutschland...
BeitragVerfasst: Dienstag 12. Juni 2012, 09:13 
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Registriert: Freitag 8. Juni 2012, 07:50
Beiträge: 463
Wohnort: Südhessen
Sputnik hat geschrieben:
Gegenfrage: haben die Straftäter sich denn Zivilisiert verhalten?

Eigentlich wollte ich auch nicht direkt auf die Todesstrafe heraus...

Eigentlich eher in Sadistischer Weise dagegen vorgehen.


Eine aus Sicht eines "normalen" Menschen schon fast verständliches Ansinnen. Doch würdest Du somit ein ähnliches Verhalten an den Tag legen wie der zu bestrafende Täter.
Wenn also Verurteiler und Verurteilter sich auf gleichen Stufen bewegen - mit welchem Recht kann einer von beiden dann noch verurteilt werden?

Sputnik hat geschrieben:
Zu deinem Satz mit der Zivilisiertheit :)

Wo ist die Menschheit denn Zivilisiert? ^^
das musst du mir auch bitte erklären.
Es gibt vielleicht ein paar einzelne Individuen die in diesen Kreis mit eingeschlossen werden könnten, aber aus welchem Grund gibt es denn Militär? Krieg? Politik(Grundidee gut umsetzung schlecht) ? Atomwaffen? Geld? Nazis? Linke? Diktatoren? Könige? Arm - Reich?
Wieso wird immer auf Ungleichheit plädiert? Mir ist es egal ob Menschen schwarz oder Weiß sind. Mir ist es egal ob sie Geld haben oder keines.. Mir ist es egal aus was für einer Gesellschafftsstruktur sie kommen. Menschen sind Menschen.. und zu Menschen gehören eben jene Dinge nicht, wie ich sie oben genannt habe..In meinen Augen ist die Menschheit alles andere als Zivilisiert..
zumindest unter dem was ich unter Zivilisiertheit verstehe bestehen einfach zu eklatante Unterschiede zu unserer momentanan Gesellschaftsstruktur.

Ach ich weiß nicht.. ich könnte mich stundenlang darüber aufregen wieso die Menschheit so ist wie sie ist :)

Sputnik



Zuerstmal ist natürlich die Frage: Was ist Zivilistation?


WIKIPEDIA hat geschrieben:
Der Begriff Zivilisation bezeichnet die durch Fortschritt von Wissenschaft und Technik ermöglichten und von Politik und Wirtschaft geschaffenen Lebensbedingungen. Im 18. Jahrhundert benutzte man im Französischen die Idee der Zivilisation als Gegensatz zum Begriff „Barbarei“. So konnten nichteuropäische Gesellschaften als unzivilisiert charakterisiert werden.
In den romanischen und angelsächsischen Sprachen werden die Begriffe „Kultur“ und „Zivilisation“ anders als im Deutschen gebraucht. Die Geschichtswissenschaft versteht unter Kulturen großräumige und langlebige Gebilde, die eine große Prägekraft entwickeln, obwohl sie häufig eine Vielzahl von Erscheinungsformen und Entwicklungsstufen aufweisen.

Die heutige Definition von Zivilisation in der internationalen Politik versteht diese bildlich vorgestellt als „Kulturdach“ für mehrere ähnlich gelagerte Kulturen, die geographisch nicht aneinander gebunden sein müssen. Staaten einer Zivilisation teilen eine Weltanschauung.
Kultur wird in diesem Zusammenhang definiert als lokal begrenzte, Sinn stiftende Produktion von gemeinsamen Werten und Normen. Im Anschluss an den Sozialwissenschaftler Norbert Elias und dessen Theorie über den Prozeß der Zivilisation wird der Begriff auch im Sinne von „Zivilisierung“ verwendet.



Zivilistation und Kultiviertheit bedeutet also nicht, dass man per se Gutes oder Richtiges tut. Es bedeutet nur, dass das eigene Handeln, dem Durchschnittlichen Handeln der Mitmenschen entspricht.
Und nun kommt genau der Knackpunkt. Unsere Mitmenschen handeln nicht rechtschaffen, aufrichtig, ehrlich. Du hast - wie fast alle anderen Menschen auch - Dir Gedanken darüber gemacht was Richtig und Falsch ist.
Nun erkennst Du - korrekterweise, dass vieles absolut falsch ist.
ABER! Wenn Du nun durch Wut, Zorn oder Frustration grausam strafst kommst du wieder bei meinem ersten Punkt an:
Dhub hat geschrieben:
Wenn also Verurteiler und Verurteilter sich auf gleichen Stufen bewegen - mit welchem Recht kann einer von beiden dann noch verurteilt werden?
Deshalb darf die Strafe leider (?) nicht genauso grausam sein wie die Tat.


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 Betreff des Beitrags: Re: Armes Deutschland...
BeitragVerfasst: Dienstag 12. Juni 2012, 11:37 
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Registriert: Dienstag 20. September 2011, 08:39
Beiträge: 881
Du hast ja Recht..

man muss das selbstverständlich ganz Nüchtern betrachten..

Allerdings spricht irgentetwas in mir gegen diese betrachtungsweise..

Ich bin der Meinung man sollte gleiches mit gleichem bekämpfen aber in der theorie nur um die Leute abzuschrecken..

Ich meine, wenn man mal bedenkt wie verurteilte Mörder, Vergewaltiger oder sonstiges ( sämtliches bitte nicht nur aufs Maskulinum beziehen) im Gefängnis Leben dürfen.. Das sie überhaupt Leben dürfen..

Das ist doch ein Witz in meinen Augen.. Meiner persönlichen Meinung nach ist das reiner Zynismus..
Theoretisch bin ich Pazifist.. (mal abgesehen von Ogame und wenn ich Fußball spiele ^^) Ich habe nichts gegen irgentwen egal was er ist.. wo er herkommt oder sonst was.. Ich habe auch überhaupt garkein Recht dazu andere Menschen zu beurteilen oder Sie in irgent einer Form einzuschränken durch das was ich denke. Gewalt innerhalb der Menschlichen Gesellschaft ist in meinen Augen das schlimmste was es gibt auf der Welt. Und ich rede jetzt nicht nur von Kriegen oder etwas in der Richtung.
Selbst Gewalt unter Fangemeinschaften oder einfach nur die Klopperei in der Kneipe.. Wieso müssen wir sowas tun?
Wieso nehmen wir uns das Recht heraus, in welcher Form auch immer in andererleuts Leben einzugreifen und wenn es nur eine Faust ist, die du demjenigen dann auf die Nase gibts.
Ich hinterfrage ganz einfach die Psyche solcher Menschen.. Ich habe in meinem Leben noch nie Hand an irgentjemanden angelegt bzw. auch nur darüber nachgedacht.. (ich bin bisher in solche Situationen noch nicht gekommen)

Ich wurde mal gefragt, ob ich zu einer Schlägerei mitkommen wolle, von nem Freund von mir o0
Als ich das verneinte war ich dann erstmal abgestempelt.. o0 Naja ich hinterfrage solche Dinge einfach nur und frage mich Warum?

ich bin wie erwähnt eigentlich pazifist... sprich gegen sämtliche Formen von Gewalt.. aber ich glaube trozdem das es eine abschreckende Wirkung hätte, wenn Menschen durch die alleinige Vorstellung der Sadistischen Rechtschaffenheit doppelt darüber nachdenken ob sie eine Straftat (um somit in ein anderes Leben einzugreifen) begehen. Ich würde da durchaus die Wirkung sehen die ich zu erhoffen glaube.

Irgentwie muss man diese Menschliche Abart doch in den Griff kriegen und wenn es nunmal so sein soll, dass gleiches mit gleichem Bekämpft wird, dann stehe ich dahinter.. solange es dem Zweck dient dem einhalt zu gebieten..
"Zu einem Höheren Zweck" -> das haben schon ganz andere Gesagt (Gewisse Diktatoren), diese Worte aber missbraucht für Ihre Gräueltaten. So meine ich das auch nicht..
Ich bin einfach der Meinung das es hilft.
Und ich vertrete diese Meinung, egal wer mich wann wo fragt.

Wenn ich dann höre: "was bist du für ein Mensch das du so denkst"
Antworte ich immer: "was sind wir für Menschen, wenn ich an sowas überhaupt denken muss?!"

Ich habe viele Diskussionen mit vielen verschiedenen Menschen geführt.. und doch stehe ich weitgehend alleine mit dieser Ansicht.

Ich Verstehe einfach nicht wieso man mich in diesem Falle nicht Hört, bzw. nicht versteht.


Sputnik


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 Betreff des Beitrags: Re: Armes Deutschland...
BeitragVerfasst: Freitag 26. Oktober 2012, 22:48 
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HR, Admin und Märchenfee
HR, Admin und Märchenfee

Registriert: Donnerstag 9. Juni 2011, 17:31
Beiträge: 959
Wohnort: Freiburg im Breisgau
Sput, ich kann deine Gedankengänge und menschlichen Erwägungen gut nachvollziehen. Da du nach einer theologischen Position gefragt hast, gehe ich mal an den Anfang zurück. Theologische Standpunkte darzulegen und zu begründen ist eine ziemliche Friemelei und man kommt mit vielen Worten auch nicht immer zu gleichen Ergebnissen. Aber ich denke viel wichtiger ist es, erstmal die richtigen Fragen zu stellen.

Eine solche Frage wäre:
Glauben wir, dass alle Menschen von ihrer Natur aus gut sind und zu Einsicht und Reue fähig, oder glauben wir, dass es Menschen gibt, die von einer zu setzenden Normalität abweichen und sich nicht ändern können?
Und das ist eine Glaubensfrage, unabhängig davon welcher religiösen Ansicht man sich zugehörig wähnt und was naturwissenschaftlich über den Menschen gesagt werden kann, sollte sich jeder fragen, was er wirklich glaubt. Denn das ist die zwingende Voraussetzung für ein Rechtsverständnis und somit die Gestaltung einer Rechtsordnung.

Was wir für normal erachten, ist keineswegs selbstverständlich. Die Grundsätze unserer Rechtsordnung und die allgemeinen Menschenrechte haben sich in einem zeitlichen und kulturellen Prozess herausgebildet. Unsere Normalität hat also in anderen Kulturen und anderen Zeiten Herausforderer. Und damit ist es wieder eine Glaubensfrage, ob diese unsere Auffassungen die richtigen sind. Ich will das jetzt allerdings nicht kulturhistorisch breittreten; das wäre nochmal ein Thema für sich.



In Deutschland kann man den Eindruck haben, dass Täter zu Opfern gemacht werden und Recht nicht konsequent genug umgesetzt wird. Warum ist das so?
In unserer Rechtsordnung ist festgeschrieben, dass die Grundrechte für alle Menschen immer und gleich gelten. Dabei wird aber gerne vergessen, dass dieser Rechtsanspruch verfällt, wenn man den Rechtsanspruch eines anderen verletzt hat, d.h. der Vergewaltiger hat z.B. kein Recht auf Freiheit mehr. Aber wann erlangt er dieses Recht wieder? Und damit sind wir bei der Frage des Strafmaßes...

Hierzu möchte ich erstmal (nach meiner Meinung) unterscheiden, wo sinnvolle Abstufungen zu setzen sind. Ein Aspekt ist die Geplantheit einer Tat, also z.B. der Unterschied zwischen Totschlag und Mord. Ein weiterer Aspekt ist die Schwere einer Tat in dem Sinne der Umkehrbarkeit oder dem Verbleib von Schäden. Damit würden Mord/Totschlag/Vergewaltigung/Menschenhandel/schwere Körperverletzung in die Kategorie schwer fallen. Ich will damit auf eine Gruppe von Taten hinaus, die sowohl geplant sind als auch Schäden hinterlassen, dabei werde ich mich auf Mord und Vergewaltigung konzentrieren; weiterhin dazu zählen kann man auch Menschenhandel, mafiöser Drogenhandel, geplante Körperverletzung und so weiter.

Das ist deshalb wichtig, weil ich denke, dass solche Täter in jedem Fall lebenslänglich wegzusperren sind. Und dabei ist es nichtmal wichtig, ob der jenige psychisch zurechnungsfähig ist oder nicht. Wenn er zurechnungsfähig ist, dann hat er reflektiert im Bewusstsein der Folgen gehandelt und ist somit nicht gesellschaftsfähig. Wenn er nicht zurechnungsfähig also psychisch "krank" ist, ist er bei derartigem Handeln auch nicht gesellschaftsfähig.

Und dann stellt sich die Frage in welcher Relation das Recht des Einzelnen zum Recht des Kollektivs stehen. In den Europäischen Menschenrechten hat das Recht des Einzelnen einen absoluten Status; und das ist nach geltendem deutschen Recht Unrecht. Wie schon gesagt, verfällt der Anspruch auf die Grundrechte mit dem Verletzen von Grundrechten. Aufgrund dieser Idee gab es die Sicherungsverwahrung, weil das Recht auf potenzielle körperliche Unversehrheit des Kollektivs (möglicher Opfer) höher wiegt als die uneingeschränke Freiheit des (vorbestraften) Einzelnen. Das Einschreiten von EU-Recht an dieser Stelle ist in jedem Fall grundgesetzwidrig und somit illegal, weil unsere Papphanseln nicht mal im Ansatz das Recht haben, die Grundordnung durch EU-Verträge außer Kraft zu setzen, auch wenn EU-Befürworter sich das gerne anders wunschträumen und die tollsten rechtlichen Begründungen dafür anführen. (Allerdings sind die Deutschen, in dem Fall die Gerichte, selbst Schuld wenn sie sich nach dem Schwachsinn richten.)

Die Verabsolutierung der Rechte des Täters ist wie ich finde eine Fehlentwicklung, die jedoch historische Gründe hat, weil uns das Gegenteil aus der Geschichte gut bekannt ist. Im Falle von Mördern besteht sicher kein Zweifel, dass diese Menschen nicht gesellschaftsfähig sind und dauerhaft weggesperrt werden müssen. Bei Vergewaltigern kommt neben der Frage nach der Gesellschaftsfähigkeit noch die Frage nach Reue und somit Erlangung von Gesellschaftsfähigkeit dazu. Möglich ist das weil eine Vergewaltigung nicht unumkehrbar ist und somit durch Reue und Verzeihen ein Gleichgewicht wieder hergestellt werden kann. Und da kommt die Frage ins Spiel, ob er reflektiert oder unzurechnungsfähig gehandelt hat. Bei der Zurechnungsfähigkeit spielt auch der Einfluss des Triebs eine Rolle. Weiterhin wichtig ist, ob die Zuständigen und Beteiligten glauben, dass eine Einsicht und Besserung möglich ist. Diese Fragen lassen sich aber nicht so in Recht gießen, dass man es jedem recht machen kann...

Sicherlich wird keiner bestreiten, dass es eine zweite Chance geben sollte für Dinge wie Diebstahl oder Körperverletzung im Affekt, aber wie ist das bei Vergewaltigung? Man kann beides gut begründen. Kein psychologisches Urteil kann sicher sagen, welcher Umgang sinnvoll ist. In Falle einer solchen Rechtskollision finde ich die deutsche Lösung der Sicherungsverwahrung sinnvoll, weil das Recht der Unschuldigen höher wiegen muss als das Recht des Schuldigen. Und der Täter, der wirklich bereut, hat dann Pech gehabt und sich mit seiner Tat seine Zukunft verbaut.



Und damit kommen wir zur wichtigsten Frage:
Ist der Menschen für seine Taten selbst verantwortlich? Ja, und zwar immer und zu 100 Prozent! Und das ist wiederum eine Glaubensfrage.

Ich halte es für eine hochgefährliche Fehlentwicklung wenn die Berufung auf strafmildernde Umstände dazu führt, dass Täter nicht angemessen verurteilt werden und, viel schlimmer noch, ein Bewusstsein entsteht der arme bemitleidenswerte Täter könne garnichts dafür, dass er so gehandelt hat.
Wenn es keinen freien Willen gäbe, wäre das ganze Universum eine dumpfe Maschinerie in der eins das andere bewirkt und alles passiert weil es passieren muss. Dann ist niemand für irgendwas verantwortlich, weil niemand Spielraum hat. Wenn es aber einen freien Willen gibt und wir die Möglichkeit haben, diesen zu nutzen, dann ist es auch automatisch unsere Pflicht, verantwortungsvoll damit umzugehen!

Wenn wir nun glauben, dass wir diese Möglichkeiten haben, dann sind wir logischerweise auch dafür verantwortlich, welche allgemeinen Rechtsgrundsätze und Auffassungen gelten (unabhängig davon ob diese an eine ewige Gegenwart Gott/Weltgeist/... gebunden sind).
Und so schließt sich der Kreis dahingehend, dass die Freiheit des Einzelnen nur in der Freiheit des Kollektivs begründet sein kann und einzelne Abweichende aus der Gesellschaft entfernt werden müssen um das Recht des Kollektivs zu gewährleisten. (Eine Rechtsanspruchskollision Täter/Opfer kann nicht anders aufgelöst werden.)

Und weil dieses vielleicht verwundernde Ergebnis vorliegt, möchte ich sehr provokant schließen: In Europa steht das Recht des Täters so hoch, dass es teils zu Ungunsten des Kollektivs ausfällt. Die Chinesen sehen es nicht als Unrecht an, politische Querschläger und gesellschaftsunfähige Schwerverbrecher aus der Gesellschaft zu entfernen. Wer hat nun Recht? Wir bilden uns zwar ein, dass wir alles wissen und alles richtig machen, aber können wir das auch begründen? Ich habe eine Begründung vorgelegt, die unabhängig von fundamentalen Überzeugungen darlegt, warum Schwerverbrecher aus der Gesellschaft zu entfernen sind und kein Recht haben in diese zurückzukehren. Das Gegenteil darf jemand anders begründen.


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